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Ende der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit: Mehr Rechte in Arbeits- und Verbraucherstreitigkeiten

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Vereinbarungen zu verbieten, die Bürger dazu zwingen, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, bevor diese Streitigkeiten überhaupt entstehen. Dadurch haben Bürger in Fällen von Arbeits-, Verbraucher-, Diskriminierungs- oder Kartellrechtsfragen das Recht, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen und an Sammelklagen teilzunehmen. Dies stärkt den Rechtsschutz und bietet mehr Freiheit bei der Wahl der Konfliktlösung.
Wichtige Punkte
Verbot von Zwangsschiedsvereinbarungen: Es wird nicht mehr möglich sein, zukünftige Streitigkeiten in Arbeits-, Verbraucher-, Kartell- und Bürgerrechtsangelegenheiten im Voraus außergerichtlich beizulegen.
Recht auf Sammelklagen: Bürger, Arbeitnehmer und kleine Unternehmen erhalten das Recht, an gemeinsamen, Klassen- oder Kollektivklagen in den genannten Streitigkeiten teilzunehmen, was die Geltendmachung von Ansprüchen erleichtert.
Gerichtsentscheidungen: Ein Gericht, nicht ein Schiedsrichter, entscheidet darüber, ob ein Fall unter die neuen Bestimmungen fällt und ob eine Schiedsvereinbarung gültig ist.
Freiwillige Schiedsgerichtsbarkeit weiterhin möglich: Nach Entstehung eines Streits können die Parteien weiterhin freiwillig einer Schiedsgerichtsbarkeit zustimmen, wenn sie dies für vorteilhaft halten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5350
Sponsor: Rep. Johnson, Henry C. "Hank" [D-GA-4]
Startdatum: 2025-09-15