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Biogas-Steuergutschrift bis 2025 verlängert

Dieses Gesetz verlängert die Energiesteuergutschrift für qualifizierte Biogasanlagen bis Ende 2025. Dies bedeutet, dass Unternehmen und Landwirte, die in die Biogasproduktion investieren, weiterhin von finanziellen Anreizen profitieren können, was die Entwicklung erneuerbarer Energien fördern und die Umweltverschmutzung reduzieren kann.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Energiesteuergutschrift für den Bau von Biogasanlagen bis zum 31. Dezember 2025.
Gilt für Projekte, deren Bau nach dem 31. Dezember 2024 beginnt.
Unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien im Agrarsektor.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_536
Sponsor: Rep. Scholten, Hillary J. [D-MI-3]
Startdatum: 2025-01-16