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Steuererleichterungen bei Katastrophen und Entschädigungen für Waldbrände

Dieses Gesetz erleichtert es Bürgern, die von großen, bundesweit erklärten Katastrophen betroffen sind, persönliche Verluste steuerlich geltend zu machen. Entscheidend ist, dass Personen, die den Standardabzug nutzen, diese Katastrophenverluste nun ebenfalls abziehen können. Darüber hinaus sind bestimmte Zahlungen, die als Entschädigung für Verluste oder Schäden durch qualifizierte Waldbrände erhalten werden, offiziell vom steuerpflichtigen Einkommen ausgenommen bis 2031.
Wichtige Punkte
Wenn Sie persönliche Verluste durch eine große Katastrophe (erklärt zwischen Juli 2025 und Januar 2027) erleiden, können Sie diese steuerlich absetzen, auch wenn Sie den Standardabzug nutzen.
Entschädigungen für Verluste (einschließlich Lohnausfall oder emotionaler Belastung) aufgrund qualifizierter Waldbrände (seit 2014) sind bis 2031 generell steuerfrei.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5366
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2025-09-15