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Urlaub bei spontanem Fötusverlust und Steuergutschrift bei Totgeburt

Dieses Gesetz gewährt Arbeitnehmern das Recht auf Urlaub nach dem spontanen Verlust eines ungeborenen Kindes, sowohl für private als auch für Bundesangestellte. Zusätzlich können Personen, die eine Totgeburt erlebt haben, eine erstattungsfähige Steuergutschrift beantragen, um finanzielle Entlastung in einer schwierigen Zeit zu erhalten. Diese Änderungen sollen Familien, die einen solchen Verlust erleiden, emotionale und finanzielle Unterstützung bieten.
Wichtige Punkte
Private und Bundesangestellte haben Anspruch auf Urlaub bei spontanem Verlust eines ungeborenen Kindes.
Der Urlaub kann bei medizinischer Notwendigkeit auch intermittierend oder in reduziertem Umfang genommen werden.
Eine neue erstattungsfähige persönliche Steuergutschrift wird für Personen eingeführt, die eine Totgeburt erlitten haben, um finanzielle Unterstützung zu bieten.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5397
Sponsor: Rep. Hinson, Ashley [R-IA-2]
Startdatum: 2025-09-16