Kreditzugang: Meldung von Miet- und Versorgungszahlungen an Kreditauskunfteien.
Das Gesetz erlaubt Versorgungsunternehmen, Telekommunikationsfirmen und Vermietern (einschließlich subventionierter Wohnungen) die Meldung der Zahlungshistorie von Verbrauchern an Kreditauskunfteien. Dies bedeutet, dass pünktliche Zahlungen für Miete und Rechnungen zum Aufbau oder zur Verbesserung Ihrer Kreditwürdigkeit beitragen können. Verbraucher haben das Recht, dieser Meldung schriftlich zu widersprechen, und Energieversorger müssen Kunden schützen, die vereinbarte Zahlungspläne einhalten.
Wichtige Punkte
Zahlungen für Mietverträge und Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Telefon) können nun in Ihrer Kredithistorie berücksichtigt werden, was den Aufbau der Kreditwürdigkeit erleichtern kann.
Sie haben das Recht, der Übermittlung dieser Informationen an Kreditauskunfteien schriftlich zu widersprechen (Opt-out).
Energieversorger dürfen ausstehende Beträge nicht als verspätet melden, wenn Sie einen vereinbarten Zahlungsplan einhalten.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5402
Sponsor: Rep. Kim, Young [R-CA-40]
Startdatum: 2025-09-16