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Mehr Autonomie für Stämme bei der Verwaltung von Treuhandvermögen.

Dieses Gesetz stärkt die Befugnisse anerkannter Indianerstämme und Stammesorganisationen, ihre Treuhandvermögen, wie Ländereien und natürliche Ressourcen, selbst zu verwalten. Stämme, die eigene Managementpläne verabschieden, können Transaktionen (z. B. Pachtverträge) ohne die Genehmigung des Bundessekretärs durchführen, was die wirtschaftliche Entwicklung beschleunigt. Die volle Berechtigung für Bundesmittel bleibt trotz der Selbstverwaltung erhalten.
Wichtige Punkte
Stämme mit genehmigten Managementplänen können Vermögensgeschäfte ohne bundesstaatliche Genehmigung durchführen.
Stammesorganisationen können nun Vermögenswerte im Namen eines Stammes verwalten, wenn sie eine formelle Genehmigung der Stammesregierung haben.
Die Annahme eines Selbstverwaltungsplans führt nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung auf bestehende Bundesmittel.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5515
Sponsor: Rep. Hurd, Jeff [R-CO-3]
Startdatum: 2025-09-19