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Betrugsverantwortungsgesetz: Entzug von Auslandshilfe bei mangelnder Kooperation

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Steuergelder zurückzugewinnen, die durch Betrug gestohlen wurden, insbesondere wenn diese Gelder ins Ausland transferiert werden. Es verbietet Finanzhilfen an Länder, die Betrüger nicht ausliefern oder bei der Rückforderung gestohlener Gelder nicht kooperieren. Dies bedeutet, dass ausländische Regierungen einen stärkeren Anreiz haben werden, den USA bei der Verfolgung von Kriminellen und der Rückgewinnung von Geldern zu helfen, was die Sicherheit der öffentlichen Finanzen verbessern könnte.
Wichtige Punkte
Verbot von Auslandshilfe: Der US-Präsident darf keine Hilfe an Länder leisten, die Personen, die wegen Betrugs gegen die USA verurteilt wurden, nicht ausliefern oder bei der Rückforderung gestohlener Gelder nicht helfen.
Rückgewinnung gestohlener Gelder: Das Gesetz soll die Rückgewinnung von durch Betrug gestohlenen Bundesmitteln erleichtern, indem diese identifiziert, eingefroren, beschlagnahmt und repatriiert werden.
Ausnahmeregelung: Der Präsident kann das Verbot aufheben, wenn dies für die nationale Sicherheit der USA notwendig ist, und muss den Kongress darüber informieren.
Berichterstattung: Der Außenminister wird dem Kongress jährlich eine Liste der nicht kooperierenden Länder und der durch deren mangelnde Kooperation entstandenen Betrugsbeträge vorlegen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5548
Sponsor: Rep. Finstad, Brad [R-MN-1]
Startdatum: 2025-09-23