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Schutz des Zugangs für Jäger und Angler auf Bundesland

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von Bleimunition und Angelgeräten auf den meisten Bundesgebieten, die für Jagd und Fischerei ausgewiesen sind, zu schützen. Das bedeutet, dass Bundesbehörden keine allgemeinen Verbote für die Verwendung von Blei erlassen können, es sei denn, sie weisen nach, dass dies zu einem Rückgang der Wildtierpopulation in einem bestimmten Gebiet führt und erhalten die Zustimmung der Landesbehörden. Für Bürger bedeutet dies die Beibehaltung der derzeitigen Jagd- und Fischereipraktiken auf vielen beliebten Bundesgebieten.
Wichtige Punkte
Verbietet allgemeine Beschränkungen für Bleimunition und Angelgeräte auf Bundesjagd- und Fischereigebieten.
Lokale Bleiverbote sind nur bei nachgewiesenem Rückgang der Wildtierpopulation und Zustimmung der Landesbehörden möglich.
Beibehaltung der aktuellen Praktiken für Jäger und Angler in den meisten Bundesgebieten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_556
Sponsor: Rep. Wittman, Robert J. [R-VA-1]
Startdatum: 2025-01-16