arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Streikgelder von der Einkommensteuer befreit

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Streikgelder, die Gewerkschaftsmitglieder als Ausgleich für Lohnausfälle während eines Streiks erhalten, vom Bruttoeinkommen auszuschließen. Das bedeutet, dass Gelder, die als Streikunterstützung erhalten werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen, was den realen Wert dieser Leistungen für streikende Arbeitnehmer erhöhen könnte.
Wichtige Punkte
Entschädigungen für Lohnausfälle aufgrund eines Streiks werden nicht der Einkommensteuer unterliegen.
Diese Änderung gilt für Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen und ist für nach dem 1. Januar 2025 erhaltene Leistungen wirksam.
Dies könnte streikenden Arbeitnehmern eine größere finanzielle Entlastung bieten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
Status: Eingebracht
Bürgerwille
Stimmen werden geprüft…
Ich unterstütze
Ich lehne ab
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5561
Sponsor: Rep. Thanedar, Shri [D-MI-13]
Startdatum: 2025-09-23