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Streikgelder von der Einkommensteuer befreit

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Streikgelder, die Gewerkschaftsmitglieder als Ausgleich für Lohnausfälle während eines Streiks erhalten, vom Bruttoeinkommen auszuschließen. Das bedeutet, dass Gelder, die als Streikunterstützung erhalten werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen, was den realen Wert dieser Leistungen für streikende Arbeitnehmer erhöhen könnte.
Wichtige Punkte
Entschädigungen für Lohnausfälle aufgrund eines Streiks werden nicht der Einkommensteuer unterliegen.
Diese Änderung gilt für Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen und ist für nach dem 1. Januar 2025 erhaltene Leistungen wirksam.
Dies könnte streikenden Arbeitnehmern eine größere finanzielle Entlastung bieten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5561
Sponsor: Rep. Thanedar, Shri [D-MI-13]
Startdatum: 2025-09-23