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Unterstützung für Bundesbedienstete bei Regierungsstillstand

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Leistungen für Bundesbedienstete bereitzustellen, die während eines Regierungsstillstands in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 kein Gehalt erhalten. Dies bedeutet, dass diese Mitarbeiter Arbeitslosenunterstützung beantragen können, um ihre finanzielle Stabilität in schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Erhalten sie jedoch Nachzahlungen, müssen sie die erhaltenen Arbeitslosenleistungen zurückzahlen.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die während eines Regierungsstillstands kein Gehalt erhalten, können in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 Arbeitslosenunterstützung beantragen.
Diese Leistungen werden von den Bundesstaaten ausgezahlt, wobei 100% der Kosten von der Bundesregierung übernommen werden.
Bei Erhalt von Nachzahlungen müssen die Mitarbeiter die erhaltene Arbeitslosenunterstützung zurückzahlen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5572
Sponsor: Rep. Elfreth, Sarah [D-MD-3]
Startdatum: 2025-09-26