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Einschränkung der Einwanderungsdurchsetzung an Notfallorten

Dieses Gesetz führt neue Regeln für die Maßnahmen von Einwanderungsbeamten in der Nähe von Notfallorten ein, wie z.B. Katastrophenhilfezentren oder Notunterkünften. Ziel ist es sicherzustellen, dass Personen, die Hilfe benötigen, nicht durch Einwanderungsmaßnahmen davon abgehalten werden, Unterstützung zu suchen, wodurch die Sicherheit und der Zugang zu Notdiensten für alle Bürger verbessert werden.
Wichtige Punkte
Einwanderungsmaßnahmen sind innerhalb von 1.000 Fuß (ca. 300 Meter) von geschützten Notfallorten verboten, es sei denn, es liegen dringende Umstände vor (z.B. Lebensgefahr).
Bei Verstößen gegen diese Regeln dürfen aus solchen Maßnahmen gewonnene Informationen nicht in Abschiebeverfahren verwendet werden, und die betroffene Person kann die sofortige Beendigung des Verfahrens beantragen.
Das Gesetz schreibt jährliche Schulungen für Beamte und die Berichterstattung über alle Maßnahmen in der Nähe von Notfallorten vor, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5603
Sponsor: Rep. Randall, Emily [D-WA-6]
Startdatum: 2025-09-26