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Obligatorische Streaming-Gebühr zur Finanzierung von Musikervergütungen

Das Gesetz führt eine obligatorische Zusatzgebühr für Musik-Streaming-Abonnements ein, die 50 % des Abonnementpreises beträgt (mindestens 4 USD, höchstens 10 USD). Dieses Geld fließt in den neuen Künstlervergütungsfonds, um Lizenzzahlungen an Musiker zu leisten. Bürger, die kostenpflichtige Abonnements nutzen, müssen mit höheren Kosten für den Zugang zu Musik rechnen.
Wichtige Punkte
Erhöhung der Abonnementkosten: Nutzer kostenpflichtiger Streaming-Dienste zahlen eine zusätzliche Gebühr (50 % der Abonnementgebühr, zwischen 4 und 10 USD) für den neuen Fonds.
Künstlerunterstützung: Der Fonds sammelt diese Gebühren sowie 10 % der Nicht-Abonnement-Einnahmen der Plattformen und verteilt sie an berechtigte Musiker.
Ausschluss von KI: Die Zahlungen sind auf menschliche Schöpfer beschränkt; Unternehmen und vollständig generative künstliche Intelligenz sind ausgeschlossen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5664
Sponsor: Rep. Tlaib, Rashida [D-MI-12]
Startdatum: 2025-09-30