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Fortführung des Betriebs der Küstenwache bei Haushaltsausfall

Dieser Gesetzentwurf sieht den fortgesetzten Betrieb der Küstenwache im Falle eines Ausfalls von Haushaltsmitteln vor. Es werden die für den Betrieb notwendigen Beträge für den kürzeren von zwei Zeiträumen bereitgestellt: 30 Tage oder die Dauer des Ausfalls.
Wichtige Punkte
Betriebsfinanzierung: Stellt notwendige Beträge für den Betrieb der Küstenwache bei fehlenden Haushaltsmitteln bereit.
Zeitbegrenzung: Die Finanzierung gilt für den kürzeren Zeitraum von entweder 30 Tagen oder der Dauer des Mittelausfalls.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5666
Sponsor: Rep. Van Drew, Jefferson [R-NJ-2]
Startdatum: 2025-09-30