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Einkommensteueraussetzung bei Regierungsstillstand

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Erhebung der Bundeseinkommensteuer während eines teilweisen oder vollständigen Regierungsstillstands auszusetzen. Dies bedeutet, dass Bürger in dieser Zeit keine Einkommensteuer auf Löhne zahlen müssen und keine Strafen oder Zinsen anfallen. Auch nachgezahlte Gehälter von beurlaubten Bundesbediensteten und Auftragnehmern werden nicht der Bundeseinkommensteuer unterliegen.
Wichtige Punkte
Keine Bundeseinkommensteuer auf Löhne während eines Regierungsstillstands.
Keine Strafen oder Zinsen für Bundeseinkommensteuerzahlungen während eines Stillstands.
Nachgezahlte Gehälter für beurlaubte Bundesbedienstete und Auftragnehmer sind steuerfrei.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5695
Sponsor: Rep. Bresnahan, Robert P. [R-PA-8]
Startdatum: 2025-10-06