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Verschiebung der Inflationsanpassung der Haftungsgrenze für Bahnpassagiere.

Dieses Gesetz verschiebt das Inkrafttreten der jährlichen inflationsbedingten Anpassung der maximalen Haftungsgrenze für Eisenbahnunternehmen bei Personenunfällen, die für das Kalenderjahr 2026 geplant ist. Die Erhöhung, die an den Verbraucherpreisindex gebunden ist, tritt erst 90 Tage nach der offiziellen Bekanntgabe in Kraft. Für Bürger bedeutet diese Verzögerung, dass die maximale Entschädigungssumme nach einem schweren Zugunglück Anfang 2026 für kurze Zeit geringfügig niedriger sein könnte.
Wichtige Punkte
Ändert das Datum des Inkrafttretens der Inflationsanpassung der maximalen Haftungsgrenze für Eisenbahnunfälle.
Die Anpassung für 2026 wird um 90 Tage nach der erforderlichen offiziellen Mitteilung verzögert.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5697
Sponsor: Rep. Nehls, Troy E. [R-TX-22]
Startdatum: 2025-10-06