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Schutz für Opfer von Gewalt: Keine Gebühren bei vorzeitiger Mietkündigung.

Das Gesetz führt wichtige Schutzmaßnahmen für Überlebende von häuslicher Gewalt, sexueller Nötigung oder Stalking ein, die in geförderten Wohnungsprogrammen leben. Opfer erhalten das Recht, ihren Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Entscheidend ist, dass ihnen keine Gebühren für diese vorzeitige Kündigung berechnet werden dürfen, was die Flucht aus gefährlichen Umgebungen ohne finanzielle Strafen erleichtert.
Wichtige Punkte
Opfer von häuslicher Gewalt, Stalking oder sexueller Nötigung in geförderten Wohnprogrammen dürfen ihren Mietvertrag freiwillig vorzeitig beenden.
Vermieter dürfen keine Gebühren für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags erheben, wenn der Auszug aufgrund der Gewaltsituation erfolgt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5700
Sponsor: Rep. Sykes, Emilia Strong [D-OH-13]
Startdatum: 2025-10-06