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Sozialversicherungsleistungen für Opfer häuslicher Gewalt: 5-Jahres-Ehe-Regel.

Dieses Gesetz verkürzt die Mindestehedauer, die geschiedene Personen benötigen, um Sozialversicherungsleistungen auf der Grundlage der Rentenansprüche ihres Ex-Ehepartners zu erhalten. Opfer häuslicher Gewalt können sich bereits nach 5 Jahren Ehe qualifizieren, anstatt der üblichen 10 Jahre, wenn sie einen Gerichtsbeschluss über die Gewalt vorlegen. Ziel ist es, Überlebenden, die missbräuchliche Beziehungen verlassen, schneller finanzielle Sicherheit zu bieten.
Wichtige Punkte
Die 10-jährige Ehevoraussetzung für Sozialversicherungsleistungen geschiedener Ehepartner wird auf 5 Jahre verkürzt.
Diese Verkürzung gilt nur, wenn der Antragsteller einen Gerichtsbeschluss vorlegt, der bestätigt, dass er während der Ehe Opfer häuslicher Gewalt durch den Ehepartner war.
Die Änderungen treten frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5701
Sponsor: Rep. Sykes, Emilia Strong [D-OH-13]
Startdatum: 2025-10-06