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Wählerschutzgesetz: Strengere Regeln für die Streichung von Wählern

Dieses Gesetz soll es Staaten erschweren, Bürger von den Wählerlisten für Bundeswahlen zu streichen. Staaten müssen objektive Beweise für die Wahlberechtigung vorlegen, bevor eine Streichung erfolgt. Bürger erhalten eine Benachrichtigung über die Streichung und Anweisungen zum Einspruch, was die Sicherheit ihres Wahlrechts erhöht.
Wichtige Punkte
Staaten dürfen Wähler nicht ohne objektive Beweise für die Wahlberechtigung von den Listen streichen.
Nichtteilnahme an Wahlen oder Nichtbeantwortung von Post gilt nicht als objektiver Beweis für eine Streichung.
Gestrichene Personen erhalten eine Benachrichtigung mit Gründen und Einspruchsmöglichkeiten.
Öffentliche Bekanntmachungen informieren über Listenbereinigungsprogramme, damit Bürger ihren Registrierungsstatus überprüfen können.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5707
Sponsor: Rep. Beatty, Joyce [D-OH-3]
Startdatum: 2025-10-08