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Einstellungsvorzug für Veteranen und Behinderte bei Wahlhelfer-Jobs.

Dieses Gesetz erlaubt es staatlichen und lokalen Behörden, Veteranen und Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung von Wahlhelfern bevorzugt zu behandeln. Darüber hinaus können Ehepartner und Angehörige abwesender Militärangehöriger eingestellt werden, ohne dass ihnen die Einstellung allein wegen fehlenden Wohnsitzes verweigert wird. Dies soll die Beschäftigungschancen dieser Gruppen in der Wahlverwaltung verbessern.
Wichtige Punkte
Staaten und Kommunen können Veteranen und Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung von Wahlhelfern bevorzugen.
Für Ehepartner und Angehörige von Militärangehörigen kann auf die Wohnsitzauflage für Wahlhelfer verzichtet werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5734
Sponsor: Rep. Evans, Gabe [R-CO-8]
Startdatum: 2025-10-10