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Garantierte telefonische Erreichbarkeit in Social Security Büros.

Dieses Gesetz soll den Zugang zu den Dienstleistungen der Sozialversicherung (SSA) verbessern, indem es vorschreibt, dass alle Büros ausreichend Personal für die Beantwortung von Anrufen bereitstellen müssen. Dies gewährleistet, dass Bürger, insbesondere Senioren und Leistungsempfänger, während der regulären Geschäftszeiten leichter Hilfe und Informationen erhalten können. Die Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur vollständigen Besetzung der Telefonzentralen in allen Social Security Büros und staatlichen Stellen für Invaliditätsfeststellungen.
Garantierte Servicezeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit (außer an bundesweiten Feiertagen).
Bessere Erreichbarkeit und schnellere Bearbeitung von Anfragen zu Renten- und Invaliditätsleistungen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5771
Sponsor: Rep. Johnson, Julie [D-TX-32]
Startdatum: 2025-10-17