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Bundesbehörden müssen Werbeausgaben für Minderheitenunternehmen offenlegen.

Dieses Gesetz erhöht die Transparenz, indem es Bundesbehörden verpflichtet, ihre Ausgaben für Werbedienstleistungen öffentlich zu melden. Insbesondere müssen sie detailliert angeben, wie viel Geld an kleine Unternehmen geht, die Frauen, Minderheiten oder sozial/wirtschaftlich benachteiligten Personen gehören. Dies ermöglicht es den Bürgern, die gerechte Verteilung der Steuergelder zu überwachen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen die Gesamtausgaben für alle Werbeverträge in ihren jährlichen Haushaltsberichten offenlegen.
Die Berichte müssen speziell die Mittel verfolgen, die für Werbeverträge mit Unternehmen in Frauen- und Minderheitenbesitz sowie benachteiligten Kleinunternehmen bereitgestellt werden.
Die neuen Berichtspflichten gelten ab den Haushaltsberichten für das Geschäftsjahr 2027.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5805
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2025-10-21