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Steuergutschrift für Lebensmittelspenden: Direkte Steuerentlastung zur Bekämpfung des Hungers.

Das Gesetz führt eine neue Steuergutschrift ein, die es Bürgern und Unternehmen ermöglicht, ihre Einkommensteuerschuld direkt zu senken, wenn sie Bargeld oder einwandfreie Lebensmittel an berechtigte Hilfsorganisationen spenden. Im Gegensatz zu einem normalen Abzug bietet diese Gutschrift eine direkte Reduzierung der geschuldeten Steuern und macht Spenden attraktiver. Die Regelung erlaubt auch die Anrechnung der Fahrtkosten für die Lieferung der gespendeten Lebensmittel.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, eine direkte Steuergutschrift (Reduzierung der Steuerschuld) für Spenden von Bargeld oder Lebensmitteln an Organisationen zur Hungerbekämpfung zu erhalten.
Die Gutschrift kann auch die Fahrtkosten (nach Standard-Kilometersatz) für die Zustellung der gespendeten Lebensmittel umfassen.
Wer diese Gutschrift wählt, kann den gespendeten Betrag nicht zusätzlich von der Steuer absetzen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5809
Sponsor: Rep. Thanedar, Shri [D-MI-13]
Startdatum: 2025-10-21