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Obligatorische Kennzeichnung von Laborfleisch und pflanzlichen Fleischersatzprodukten

Das Gesetz führt neue, verbindliche Kennzeichnungsregeln für im Labor gezüchtetes Fleisch und pflanzliche Ersatzprodukte ein. Verbraucher erhalten mehr Klarheit, da Produktnamen wie „Huhn“ oder „Rind“ sofort durch Begriffe wie „zellkultiviert“ oder „pflanzenbasiert“ ergänzt werden müssen. Dies soll sicherstellen, dass Bürger beim Einkauf bewusste Entscheidungen über ihre Lebensmittel treffen können.
Wichtige Punkte
Nicht-traditionelle Fleischprodukte müssen unmittelbar vor dem Produktnamen klare Begriffe (z. B. „zellkultiviert“, „pflanzenbasiert“) auf dem Etikett tragen.
Produkte, die Tiernamen (wie „Rind“ oder „Schwein“) verwenden, müssen explizit als „Laborfleisch“, „Analogon“ oder „Imitat“ gekennzeichnet werden.
Die Vorschriften gelten sowohl für Fleisch, das aus tierischen Zellen im Labor hergestellt wird, als auch für pflanzliche oder insektenbasierte Imitationen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5832
Sponsor: Rep. Williams, Roger [R-TX-25]
Startdatum: 2025-10-24