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Einfacherer Zugang zu ergänzenden Krankenversicherungen für Einzelpersonen.

Dieses Gesetz ändert die Krankenversicherungsregeln, um ergänzende Policen (wie Unfall-, Krankheits- oder Zahnversicherungen), die zusammen mit individuellen Krankenversicherungen verkauft werden, als "ausgenommene Leistungen" einzustufen. Diese Änderung befreit diese Zusatzversicherungen von bestimmten strengen Bundesvorschriften, die für Hauptversicherungen gelten. Ziel ist es, die Verfügbarkeit und Flexibilität dieser zusätzlichen Versicherungsoptionen für Bürger zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Erleichterung für Versicherungsunternehmen, ergänzende Krankenversicherungen für Personen anzubieten, die ihre Hauptversicherung individuell abschließen.
Ergänzende Einzelpolicen unterliegen weniger Bundesvorschriften, was sich möglicherweise auf ihre Kosten und ihren Umfang auswirkt und den Verbrauchern mehr Auswahl bietet.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5839
Sponsor: Rep. Balderson, Troy [R-OH-12]
Startdatum: 2025-10-28