Verhaltensgesundheits-Krisenzentren: Umfassende Unterstützung für Bürger an einem Ort.
Das Gesetz schafft ein Bundeszuschussprogramm zur Einrichtung und Erweiterung sogenannter 'One-Stop-Krisenzentren' für psychische Gesundheit. Dies bedeutet, dass Bürger in psychischen Krisen oder bei Suchtproblemen an einem einzigen Ort medizinische Versorgung, Wohnbeihilfen, Rechtsberatung und andere soziale Dienste erhalten können. Ziel ist die schnelle und koordinierte Hilfe, insbesondere für Obdachlose und Jugendliche, mit einem Budget von 11,5 Milliarden Dollar jährlich für die Jahre 2026 bis 2030.
Wichtige Punkte
Neue Krisenzentren: Es werden Einrichtungen geschaffen, die an einem Ort Behandlung von Verhaltensgesundheit und Suchtstörungen (einschließlich Opioid-Medikamenten), Beratung, Wohnbeihilfe und Rechtsdienstleistungen anbieten.
Finanzierung: Jährlich sind 11,5 Milliarden Dollar (2026-2030) für Zuschüsse an Städte, Landkreise, Bundesstaaten und Indianerstämme zur Errichtung und zum Betrieb dieser Zentren vorgesehen.
Priorität für Obdachlose: Die Zentren müssen eine 'Housing First'-Strategie für obdachlose Erwachsene und Übergangswohnungen mit umfassender Betreuung für Jugendliche in Krisen umsetzen.
Umleitung von Notfalldiensten: Die Zentren arbeiten mit der Polizei und Rettungsdiensten zusammen, um Personen in Krisen direkt in die Einrichtung zu leiten, anstatt in Notaufnahmen oder Gefängnisse.
Gleichberechtigter Zugang: Die Zentren müssen kulturelle Kompetenz und traumainformierte Pflege gewährleisten und dürfen niemanden aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Behinderung diskriminieren.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5859
Sponsor: Rep. Smith, Adam [D-WA-9]
Startdatum: 2025-10-28