Klarere Lebensmittelkennzeichnung: Farbstoffe und Süßstoffe müssen hervorgehoben werden.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass Lebensmittelhersteller das Vorhandensein von synthetischen Farbstoffen, zugesetzten Aromen und nicht-nahrhaften Süßungsmitteln direkt auf der Hauptanzeigefläche der Verpackung deutlich angeben müssen. Ziel ist es, den Verbrauchern einfachen Zugang zu wichtigen Inhaltsstoffinformationen zu verschaffen, um bewusstere Ernährungsentscheidungen zu ermöglichen. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass das Produkt als falsch gekennzeichnet gilt.
Wichtige Punkte
Verpflichtung, Informationen über synthetische Farbstoffe und zugesetzte Aromen (natürliche oder künstliche) auf der Vorderseite der Lebensmittelverpackung anzuzeigen.
Vorschrift zur deutlichen Kennzeichnung des Vorhandenseins von nicht-nahrhaften Süßungsmitteln (z. B. künstlichen Süßstoffen) auf dem Hauptetikett.
Die Änderungen gelten für alle Lebensmittel außer Nahrungsergänzungsmitteln und sollen die Transparenz der Inhaltsstoffe für Verbraucher erhöhen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5882
Sponsor: Rep. Jacobs, Sara [D-CA-51]
Startdatum: 2025-10-31