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Berufsschüler-Aufgaben von Mindestlohn- und Arbeitsgesetzen ausgenommen.

Dieses Gesetz ändert das Fair Labor Standards Act (FLSA), um bestimmte Berufsschüler von der Definition des „Arbeitnehmers“ auszuschließen. Aufgaben und Dienstleistungen, die von einer postsekundären Berufsbildungseinrichtung zur Erlangung eines anerkannten Abschlusses verlangt werden, gelten nicht mehr als Beschäftigung. Dies bedeutet, dass Studierende, die obligatorische praktische Aufgaben erfüllen, für diese Arbeit möglicherweise keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder Überstundenschutz haben.
Wichtige Punkte
Obligatorische Aufgaben von Studierenden an postsekundären Berufsschulen werden vom Begriff „Beschäftigung“ im Rahmen des FLSA ausgenommen.
Studierende, die erforderliche praktische Arbeiten leisten, verlieren möglicherweise den Anspruch auf Mindestlohn- und Überstundenschutz für diese spezifischen Tätigkeiten.
Die Änderung betrifft nur Aufgaben, die für den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses erforderlich sind.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5884
Sponsor: Rep. Moolenaar, John R. [R-MI-2]
Startdatum: 2025-10-31