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Universelle Altersvorsorge: Obligatorische Arbeitgeberbeiträge und Steuererhöhungen

Das Gesetz führt ein universelles persönliches Sparprogramm (UP Accounts) ein, das Arbeitnehmern ohne betriebliche Altersvorsorge Zugang zu arbeitgeberfinanzierten Sparplänen verschafft. Arbeitgeber mit mindestens 10 Mitarbeitern müssen Mindestbeiträge leisten, und Arbeitnehmer werden automatisch in Altersvorsorgekonten eingeschrieben, können aber jederzeit widersprechen. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch die Anhebung der höchsten Einkommen- und Körperschaftsteuersätze.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber mit 10+ Mitarbeitern müssen Mindestbeiträge zu den Altersvorsorgekonten der Mitarbeiter leisten (beginnend bei 0,50 USD pro Stunde).
Einführung von UP-Sparkonten für kurzfristige Notfälle, die straffreie Abhebungen bis zu einer Grenze (anfänglich 2.500 USD) ermöglichen.
Der höchste individuelle Einkommensteuersatz steigt von 37% auf 39,6%, und der Körperschaftsteuersatz steigt von 21% auf 23%.
Arbeitnehmer werden automatisch mit einem Beitragssatz von 4% in den Altersvorsorgeplan (UP Retirement Account) aufgenommen, mit der Möglichkeit, sich abzumelden.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5887
Sponsor: Rep. Peters, Scott H. [D-CA-50]
Startdatum: 2025-10-31