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Verlängerung der Pachtdauer für Treuhandland von Indianerstämmen (bis zu 99 Jahre)

Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse der bundesweit anerkannten Indianerstämme, Pachtverträge für Treuhandland abzuschließen. Diese Änderung ermöglicht eine Verlängerung der maximalen Pachtdauer auf bis zu 99 Jahre, was für die wirtschaftliche Entwicklung und die langfristige Investitionsplanung in diesen Gebieten von entscheidender Bedeutung ist. Bürger und Unternehmen, die an einer Zusammenarbeit mit den Stämmen interessiert sind, erhalten dadurch mehr Stabilität und Investitionssicherheit.
Wichtige Punkte
Die maximale Pachtdauer für Treuhandland von anerkannten Indianerstämmen wird auf 99 Jahre verlängert.
Diese Änderung gilt für alle Indianerstämme, die auf der vom Sekretär veröffentlichten Liste stehen, und stärkt deren wirtschaftliche Autonomie und Investitionsmöglichkeiten.
Längere Pachtverträge erleichtern die Durchführung großer Bau-, Wohn- und Gewerbeprojekte auf Stammesgebieten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5910
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2025-11-04