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Wiederherstellung des kostenlosen Telefonzugangs für Einwanderungshäftlinge.

Dieses Gesetz stellt ein Programm wieder her, das kostenlose Telefondienste für Personen in ziviler Einwanderungshaft durch das DHS bereitstellt. Es garantiert den Häftlingen mindestens 200 Freiminuten pro Monat für den Kontakt mit der Familie und unbegrenzte, vertrauliche Kommunikationsmöglichkeiten mit Anwälten und Gerichten. Ziel ist es, die Rechtsberatung zu erleichtern und die familiären Bindungen aufrechtzuerhalten.
Wichtige Punkte
Häftlinge erhalten monatlich mindestens 200 Freiminuten für ausgehende Anrufe an Familienmitglieder und Angehörige.
Unbegrenzte und kostenlose Kommunikation mit Rechtsbeiständen, Einwanderungsgerichten und Untersuchungsbeamten ist gewährleistet.
Gespräche mit Anwälten und Gerichten dürfen nicht überwacht oder aufgezeichnet werden, um die Vertraulichkeit des Rechtsverfahrens zu schützen.
Hafteinrichtungen dürfen die Dauer der Kommunikation mit Rechtsvertretern nicht einschränken.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5941
Sponsor: Rep. Dexter, Maxine [D-OR-3]
Startdatum: 2025-11-07