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Bundesförderung für Arbeitnehmergenossenschaften: Neue Programme und Kapitalzugang.

Das Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, die Gründung und den Ausbau von Unternehmen, die sich im Besitz ihrer Arbeitnehmer befinden (Genossenschaften), aktiv zu unterstützen. Es sieht die Beseitigung regulatorischer Hürden, die Bereitstellung von Schulungen und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln vor. Dies eröffnet Arbeitnehmern neue Wege, Miteigentümer ihres Arbeitsplatzes zu werden und direkt an Entscheidungen und Gewinnen teilzuhaben.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen Programme zur Förderung von Arbeitnehmergenossenschaften einführen, einschließlich technischer Hilfe, mehrsprachiger Bildungsmaterialien und Unterstützung bei der Umstellung bestehender Unternehmen.
Ein neuer Rat wird eingerichtet, um eine nationale Strategie für Genossenschaften zu entwickeln und bürokratische Hindernisse zu identifizieren und zu beseitigen.
Die Finanzierung für ein wichtiges Kreditprogramm für kleine Unternehmen wird deutlich auf 60 Millionen Dollar erhöht und bis 2036 verlängert.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5958
Sponsor: Rep. Khanna, Ro [D-CA-17]
Startdatum: 2025-11-07