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Volle Bundesfinanzierung für die Wiederherstellung nach staatlich verursachten Waldbränden.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass betroffene Parteien (Bürger, Stämme, lokale Regierungen) 100% der Bundesmittel für Wiederherstellungsprojekte erhalten, wenn ein Waldbrand durch Managementaktivitäten des Landwirtschaftsministeriums auf Bundesland verursacht wurde. Dies beseitigt die Notwendigkeit, dass sie eigene Zuzahlungen (Kostenbeteiligung) für Sanierungsmaßnahmen leisten müssen. Ziel ist es, die Erholung in Gebieten, die von Bränden infolge von Fehlern im Bundesmanagement betroffen sind, zu beschleunigen.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung übernimmt 100% der Wiederherstellungskosten für Waldbrände, die durch eigene Managementaktivitäten auf nationalem Forstland verursacht wurden.
Betroffene Bürger und Gebietskörperschaften sind von der Pflicht befreit, erforderliche Eigenmittel für föderale Wiederherstellungsprogramme bereitzustellen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5963
Sponsor: Rep. Leger Fernandez, Teresa [D-NM-3]