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Obligatorische Kennzeichnung von Abtreibungsmedikamenten: Arzt- und Apotheken-ID.

Das Gesetz führt neue, obligatorische Kennzeichnungsanforderungen für Medikamente zur Beendigung einer Schwangerschaft ein. Jede Packung muss den Namen und die Adresse des verschreibenden Arztes sowie den Namen und die Adresse der ausgebenden Apotheke deutlich ausweisen. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit dieser Medikamente zu erhöhen und einen bundesweiten Mindeststandard festzulegen.
Wichtige Punkte
Die Etiketten von Abtreibungsmedikamenten müssen zwingend den Namen des verschreibenden Arztes und die Daten der ausgebenden Apotheke enthalten.
Diese Kennzeichnung soll die Rückverfolgung der Medikamentenverteilung erleichtern und die Verantwortlichkeit erhöhen.
Die Bundesstaaten dürfen keine Kennzeichnungsanforderungen festlegen, die weniger streng sind als dieser neue Bundesstandard.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5969
Sponsor: Rep. Moore, Barry [R-AL-1]
Startdatum: 2025-11-07