Neue Rechte zur Anfechtung von Immobiliengutachten und gegen Diskriminierung.
Dieses Gesetz führt neue Regeln ein, die Bürgern das Recht geben, ein Immobiliengutachten anzufechten, wenn sie es für unfair, fehlerhaft oder diskriminierend halten. Bei Diskriminierungsverdacht muss der Kreditgeber auf eigene Kosten ein neues Gutachten in Auftrag geben und dies den Behörden melden. Darüber hinaus wird die Machbarkeit einer öffentlichen Datenbank für Gutachten untersucht, um die Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Recht auf Neubewertung: Verbraucher können vor Abschluss des Darlehens eine Überprüfung oder ein Folgegutachten beantragen, wenn sie den ursprünglichen Wert anfechten und alternative Daten vorlegen.
Bekämpfung von Diskriminierung: Vermutet der Kreditgeber, dass ein Gutachten diskriminierend ist, muss er auf eigene Kosten ein Folgegutachten in Auftrag geben und dies den zuständigen Vollzugsbehörden melden.
Mehr Transparenz: Es wird eine Studie zur Machbarkeit einer öffentlichen Datenbank mit aggregierten Gutachtendaten durchgeführt, um die Fairness und Konsistenz von Immobilienbewertungen zu überwachen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5975
Sponsor: Rep. Pressley, Ayanna [D-MA-7]