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Verbot der Bundesfinanzierung für Planned Parenthood

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Bereitstellung von Bundesmitteln an Planned Parenthood und ihre Tochtergesellschaften zu verbieten. Diese Mittel werden weiterhin anderen berechtigten Einrichtungen zur Verfügung gestellt, die Gesundheitsdienste für Frauen anbieten, wie z.B. staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern oder Gemeindegesundheitszentren. Bürger sollten wissen, dass Gesundheitsdienste für Frauen, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen und Familienplanung, weiterhin über andere Anbieter zugänglich sein werden.
Wichtige Punkte
Bundesmittel werden nicht mehr an Planned Parenthood oder ihre Tochtergesellschaften vergeben.
Andere Gesundheitsdienstleister, wie Krankenhäuser und Gemeindegesundheitszentren, erhalten weiterhin Mittel für die Gesundheitsversorgung von Frauen.
Das Gesetz reduziert nicht die insgesamt verfügbaren Bundesmittel für die Gesundheitsversorgung von Frauen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_599
Sponsor: Rep. Aderholt, Robert B. [R-AL-4]
Startdatum: 2025-01-22