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Aufhebung der Benachrichtigungspflicht des Senats bei rechtlichem Datenzugriff.

Dieses Gesetz hebt eine Vorschrift auf, die Senatsbüros benachrichtigen musste, wenn ein rechtliches Verfahren (wie eine Vorladung) zur Offenlegung von Senatsdaten eingeleitet wurde. Dies bedeutet, dass der Zugriff auf bestimmte Senatsinformationen im Rahmen rechtlicher Ermittlungen ohne vorherige Benachrichtigung dieser Büros erfolgen kann. Die Änderung betrifft interne Regierungsverfahren zur Transparenz und Aufsicht über öffentliche Daten.
Wichtige Punkte
Abschaffung der Pflicht zur Benachrichtigung von Senatsbüros über rechtliche Verfahren zum Zugriff auf Senatsdaten.
Betrifft interne Verfahren für den Zugriff auf Regierungsinformationen während rechtlicher Ermittlungen.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-20
100%
Dafür 426
Dagegen 0
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Status: Vom Haus verabschiedet
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6019
Sponsor: Rep. Scott, Austin [R-GA-8]
Startdatum: 2025-11-12
Abstimmungsdatum: 2025-11-20
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 301