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Grüne-Stern-Flagge für Angehörige von Veteranen, die durch Suizid starben.

Dieses Gesetz führt die offizielle Grüne-Stern-Dienstflagge ein, die für die nächsten Angehörigen von Veteranen bestimmt ist, die nach dem 11. September 2001 durch Suizid gestorben sind. Ziel ist es, den Verlust dieser Familien symbolisch anzuerkennen und zu ehren. Das Ministerium für Veteranenangelegenheiten (VA) wird die Flagge entwerfen und festlegen, wer als nächster Angehöriger zur Ausstellung berechtigt ist.
Wichtige Punkte
Einführung der Grünen-Stern-Flagge als offizielles Symbol für die nächsten Angehörigen von Veteranen, die Suizid begangen haben.
Die Regelung gilt für Veteranen, deren Tod am oder nach dem 11. September 2001 eingetreten ist.
Die Herstellung und der Verkauf der Flagge erfordern eine Lizenz, um die Qualität und den Schutz des Symbols zu gewährleisten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6022
Sponsor: Rep. Bresnahan, Robert P. [R-PA-8]
Startdatum: 2025-11-12