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Belohnungen von Kriminalitätsbekämpfern von Bargeldmeldepflicht befreit.

Dieses Gesetz ändert die Meldepflichten für Banken im Umgang mit gemeinnützigen Organisationen zur Verbrechensbekämpfung. Banken müssen keine Berichte mehr über große Barauszahlungen von Belohnungen für Informationen zu Straftaten einreichen. Dies soll die Auszahlung von Belohnungen vereinfachen und Bürger ermutigen, anonym Informationen über Verbrechen zu melden.
Wichtige Punkte
Banken sind von der Meldepflicht für Bargeldtransaktionen (CTR) befreit, wenn diese Belohnungen von Organisationen zur Verbrechensbekämpfung betreffen.
Die Änderung soll die Effizienz von Belohnungsprogrammen steigern und die Zusammenarbeit der Öffentlichkeit bei der Aufklärung von Straftaten fördern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6029
Sponsor: Rep. Guest, Michael [R-MS-3]
Startdatum: 2025-11-12