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Verbot der Mietpreismanipulation: Schluss mit algorithmischer Preisabsprache im Wohnungsmarkt.

Das Gesetz zielt darauf ab, Preisabsprachen auf dem Mietmarkt zu bekämpfen, indem es Vermietern untersagt, Software oder Dienste zu nutzen, die Konkurrenzdaten sammeln und Mietpreise empfehlen. Für Bürger bedeutet dies potenziell wettbewerbsfähigere und niedrigere Mieten. Geschädigte Mieter erhalten das Recht, das Dreifache des erlittenen Schadens vor Gericht einzuklagen.
Wichtige Punkte
Führt ein vollständiges Verbot der Nutzung von Software oder Diensten ein, die Preis- und Angebotsdaten von mehreren Vermietern sammeln und diesen dann Mietpreise oder Belegungsniveaus empfehlen.
Diese koordinierenden Funktionen gelten als illegale Preisabsprache (Verstoß gegen das Kartellrecht), um Mieter vor künstlich überhöhten Wohnkosten zu schützen.
Geschädigte Personen können Vermieter und Koordinatoren verklagen und das Dreifache des erlittenen Schadens als Entschädigung fordern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6124
Sponsor: Rep. Balint, Becca [D-VT-At Large]
Startdatum: 2025-11-19