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Verbesserter Zugang zu Kongresshilfe für Einwanderungshäftlinge

Dieses Gesetz garantiert Personen in Einwanderungshaftzentren das Recht auf einfachen Kontakt zu ihrem Kongressbüro, um Unterstützung in ihren Fällen zu erhalten. Die Einrichtungen müssen die notwendigen Formulare zur Freigabe von Daten, Dolmetscher und Kommunikationsmittel wie Computer und E-Mail bereitstellen. Bei Verweigerung dieser Dienste kann der Häftling oder ein Dritter eine Beschwerde einreichen oder eine Zivilklage erheben.
Wichtige Punkte
Recht auf Kongresskontakt: Häftlinge erhalten garantierten Zugang zu Freigabeformularen, die es Kongressbüros ermöglichen, in ihre Einwanderungsfälle einzugreifen und zu helfen.
Sprach- und Kommunikationsunterstützung: Einrichtungen müssen Handbücher in der Muttersprache des Häftlings bereitstellen und Zugang zu Computern, E-Mail und Schreibmaterialien gewährleisten.
Durchsetzungsmechanismus: Bei Verweigerung des Zugangs zu diesen Diensten kann der Häftling oder sein Vertreter eine Zivilklage gegen die verantwortliche Behörde bei einem Bundesgericht einreichen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6149
Sponsor: Rep. Lieu, Ted [D-CA-36]