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Ende der Zwangsschlichtung bei Streitigkeiten wegen Rassendiskriminierung.

Dieses Gesetz gibt Bürgern das Recht, bei Streitigkeiten wegen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft ein Gericht anstelle eines Schiedsverfahrens zu wählen. Wenn Sie Diskriminierung erfahren, werden Vertragsklauseln, die Sie zu einer privaten Schlichtung zwingen, ungültig. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche vor einem ordentlichen Gericht geltend zu machen und stärkt Ihre Rechte. Die Änderung gilt für alle Streitigkeiten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen.
Wichtige Punkte
Personen, die Rassendiskriminierung (einschließlich Belästigung) geltend machen, können nun ein Gerichtsverfahren anstelle einer obligatorischen privaten Schlichtung wählen.
Vorab vereinbarte Schiedsklauseln in Verträgen, die eine Schlichtung bei Rassendiskriminierungsfällen erzwingen, sind ungültig und nicht durchsetzbar.
Gerichte entscheiden über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes, nicht Schlichter, was die gerichtliche Kontrolle sicherstellt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6172
Sponsor: Rep. Bell, Wesley [D-MO-1]
Startdatum: 2025-11-20