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Strengere Bundesstrafen für Vandalismus und Angriffe im öffentlichen Nahverkehr.

Dieses Gesetz führt neue Bundesstraftaten ein und verschärft die Strafen für Vandalismus, Graffiti und Angriffe auf Fahrgäste und Mitarbeiter in Massenverkehrssystemen erheblich. Bürger können eine verbesserte Sicherheit und sauberere Einrichtungen erwarten, da Täter die vollen Reparaturkosten tragen müssen. Ein einfacher Angriff im Nahverkehr wird nun mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren Gefängnis geahndet.
Wichtige Punkte
Vandalismus und Graffiti an Eigentum des öffentlichen Nahverkehrs werden zu Bundesstraftaten, die mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden (bis zu 10 Jahre bei großem Schaden oder Wiederholungstätern).
Obligatorische Wiedergutmachung: Täter müssen die vollen Kosten für die Reparatur, Reinigung oder den Ersatz beschädigten Eigentums des Nahverkehrs tragen.
Der Angriff auf einen Fahrgast oder Nahverkehrsmitarbeiter (Fahrer, Sicherheitspersonal) wird mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren geahndet, die bei Waffengebrauch oder schweren Verletzungen auf mindestens 15 Jahre steigt.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6173
Sponsor: Rep. Burchett, Tim [R-TN-2]