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Wende in der Obdachlosenpolitik: Zwangseinweisung und strengere öffentliche Ordnung.

Das Gesetz ändert den Umgang mit Obdachlosigkeit grundlegend, indem es von der Politik „Wohnen zuerst“ abrückt und stattdessen die obligatorische institutionelle Behandlung (Krankenhäuser/Anstalten) für obdachlose Personen fördert, die als unfähig zur Selbstversorgung gelten. Es werden strengere Durchsetzungen von Verboten gegen öffentliches Campen, Herumlungern und Drogenkonsum eingeführt, und Wohnbeihilfen werden an die Teilnahme an Sucht- oder psychiatrischer Behandlung geknüpft.
Wichtige Punkte
Ende der „Housing First“-Politik: Wohnbeihilfen werden künftig an die Bedingung geknüpft, dass Empfänger eine Sucht- oder psychiatrische Behandlung aufnehmen.
Erleichterte Zwangseinweisung: Die Verfahren zur zivilrechtlichen Einweisung (Civil Commitment) von Obdachlosen, die als Risiko gelten oder sich nicht selbst versorgen können, werden vereinfacht.
Strengere Durchsetzung: Städte, die öffentliches Campen, Herumlungern und Drogenkonsum aktiv verbieten, erhalten Vorrang bei Bundesmitteln.
Umleitung von Geldern: Bundesmittel werden von Programmen zur Schadensminderung (Harm Reduction) abgezogen und stattdessen für evidenzbasierte Behandlung und institutionelle Pflege verwendet.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6174
Sponsor: Rep. Burchett, Tim [R-TN-2]