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Anerkennung des Dienstes von Kadettenschwestern im Zweiten Weltkrieg: Anspruch auf Grabmale.

Dieses Gesetz ehrt offiziell Personen, die während des Zweiten Weltkriegs (1943-1948) im US-Kadettenschwesternkorps dienten. Obwohl sie keine vollen Veteranenleistungen erhalten, wird ihr Dienst für bestimmte Bestattungs- und Gedenkleistungen als aktiver Dienst betrachtet. Dies berechtigt die Berechtigten und ihre Familien zum Erhalt staatlich bereitgestellter Grabsteine und Markierungen.
Wichtige Punkte
Der Dienst im Kadettenschwesternkorps (1943-1948) wird ausschließlich für Bestattungs- und Gedenkleistungen als aktiver Dienst anerkannt.
Berechtigte Personen erhalten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eine ehrenvolle Entlassung vom Verteidigungsminister.
Die Empfänger werden als Veteranen geehrt, haben jedoch aufgrund dieses Dienstes keinen Anspruch auf andere VA-Leistungen (wie Gesundheitsversorgung oder Renten).
Der Verteidigungsminister ist befugt, spezielle Dienstmedaillen oder Gedenktafeln zur Ehrung dieses Dienstes zu entwerfen.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6203
Sponsor: Rep. Lawler, Michael [R-NY-17]
Startdatum: 2025-11-20