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Steuerbefreiung für Entschädigungen von Opfern des Menschenhandels.

Dieses Gesetz ändert die Steuerregeln, um sicherzustellen, dass finanzielle Entschädigungen für Überlebende von Menschenhandel von der Bundeseinkommensteuer befreit sind. Zivilrechtliche Schadensersatzleistungen, Restitutionen oder andere finanzielle Zuwendungen, die in Fällen von Menschenhandel gewährt werden, werden somit nicht besteuert. Dies soll die vollständige finanzielle Erholung der Betroffenen gewährleisten.
Wichtige Punkte
Gelder, die als Entschädigung für Menschenhandel erhalten werden, sind vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen ausgenommen.
Überlebende des Menschenhandels behalten den vollen Betrag ihrer zugesprochenen finanziellen Entschädigung.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6227
Sponsor: Rep. Schneider, Bradley Scott [D-IL-10]