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Wiederherstellung des Zugangs zu Sozialversicherungsleistungen nach Verwaltungsproblemen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Personen, die zwischen 2025 und 2029 aufgrund von „unzumutbarer Härte“ (wie Systemausfällen, Personalmangel oder Fehlinformationen) keinen Antrag auf Sozialversicherungsleistungen stellen konnten, den Zugang zu diesen Leistungen (Titel II und XVI) wiederherzustellen. Wenn nachgewiesen wird, dass die Härte Sie an der Antragstellung gehindert hat, gelten Sie rückwirkend als berechtigt, was zu Nachzahlungen führen kann. Diese Nachzahlungen werden Ihre Berechtigung für andere Hilfsprogramme nicht beeinträchtigen.
Wichtige Punkte
Bürger, die zwischen 2025 und 2029 Sozialversicherungs- oder Invaliditätsleistungen aufgrund administrativer Probleme verpasst haben, können rückwirkend Anspruch geltend machen.
„Unzumutbare Härte“ umfasst technische Probleme, lange Wartezeiten am Telefon, fälschliche Todeserklärung oder Verwirrung durch widersprüchliche Informationen.
Für Invaliditätsleistungen kann die übliche Wartezeit für betroffene Personen aufgehoben werden.
Rückwirkend gezahlte Beträge werden bei der Bestimmung der Berechtigung für andere staatliche oder lokale Hilfsprogramme nicht berücksichtigt.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6237
Sponsor: Rep. Torres, Norma J. [D-CA-35]