Zuverlässigkeit von Dieselmotoren bei Kälte: Verhinderung automatischer Abschaltungen.
Dieses Gesetz erhöht die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Dieselfahrzeugen in Regionen mit extrem kalten Temperaturen. Es erlaubt Herstellern, automatische Funktionen zur Leistungsreduzierung oder Abschaltung des Motors, die durch Fehler im Emissionskontrollsystem ausgelöst werden, vorübergehend auszusetzen, wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen. Dies soll die Immobilisierung kritischer Transportmittel in abgelegenen, kalten Gebieten verhindern.
Wichtige Punkte
Sicherheit bei Frost: Bei Temperaturen unter null Grad Celsius dürfen Hersteller automatische Abschaltfunktionen des Dieselmotors, die mit Emissionsfehlern zusammenhängen, vorübergehend deaktivieren, um Lebensgefahr oder den Verlust wichtiger Transportfunktionen zu verhindern.
DEF-Ausnahme: Fahrzeuge, die in Regionen mit anhaltendem Frost (z. B. im hohen Norden) betrieben werden, können eine ganzjährige Befreiung von der Pflicht zur Verwendung von Diesel Exhaust Fluid (DEF) erhalten, da dieses bei extremer Kälte gefriert und unpraktisch wird.
Gewährleistung der Mobilität: Die Änderungen zielen darauf ab, den kontinuierlichen Betrieb von Notfall- und Transportfahrzeugen zu gewährleisten, die in abgelegenen Gebieten, in denen Motorausfälle ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen, unerlässlich sind.
Status:
Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6250
Sponsor: Rep. Begich, Nicholas J. [R-AK-At Large]