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Waffenverbot für Personen, die wegen Hassverbrechen (Vergehen) verurteilt wurden.

Dieses Gesetz erweitert die bundesweiten Verbote des Waffenbesitzes. Personen, die wegen bestimmter Vergehen (Misdemeanors) verurteilt wurden, die aus Hass motiviert waren und Gewalt oder Gewaltandrohung beinhalteten, verlieren ihr Recht auf den Kauf und Besitz von Schusswaffen. Ziel ist die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, indem Personen, die von Vorurteilen motiviert sind, der Zugang zu Waffen verwehrt wird.
Wichtige Punkte
Das neue Waffenverbot gilt für Personen, die wegen Hassvergehen verurteilt wurden (z. B. aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder Behinderung), sofern die Tat die Anwendung oder Androhung physischer Gewalt umfasste.
Das Verbot gilt auch für Personen, deren Strafe für ein Vergehen von einem Gericht aufgrund der Hassmotivation verschärft wurde.
Das Verbot gilt nicht, wenn die Verurteilung aufgehoben, begnadigt oder die Bürgerrechte wiederhergestellt wurden, es sei denn, die Wiederherstellung verbietet ausdrücklich den Waffenbesitz.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6258
Sponsor: Rep. Escobar, Veronica [D-TX-16]
Startdatum: 2025-11-21