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Algorithmus-Verantwortung: Social Media haftet für körperliche Schäden

Das Gesetz verpflichtet große Social-Media-Plattformen zur Sorgfaltspflicht bei der Gestaltung ihrer Empfehlungsalgorithmen, um vorhersehbare körperliche Schäden oder den Tod von Nutzern zu verhindern. Bei Verstoß verlieren die Plattformen ihren bisherigen Rechtsschutz und können von Bürgern auf Schadensersatz verklagt werden. Dies erhöht die Online-Sicherheit und bietet Opfern neue Rechtsmittel, ohne Zwang zur Schlichtung.
Wichtige Punkte
Social-Media-Plattformen müssen Algorithmen so gestalten, dass vorhersehbare schwere körperliche Schäden oder der Tod von Nutzern verhindert werden.
Bürger erhalten das Recht, Plattformen auf Schadensersatz (einschließlich Strafschadensersatz) zu verklagen, wenn ein Algorithmus zu Körperverletzung oder Tod beigetragen hat.
Plattformen können in Fällen von algorithmusbedingten Schäden keine Schiedsvereinbarungen oder Verzichtserklärungen auf Sammelklagen durchsetzen.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_HR_6266
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