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Verbot von Marktforschung und Profiling von Kindern auf Online-Plattformen

Das Gesetz untersagt betroffenen Plattformen die Durchführung von Markt- oder Produktforschung an Nutzern, von denen bekannt ist, dass sie Kinder (unter 13 Jahren) sind. Bei Teenagern (über 13 und unter 17 Jahren) ist solche Forschung verboten, es sei denn, die Plattform holt eine nachweisbare elterliche Zustimmung ein. Die Durchsetzung obliegt der Federal Trade Commission und den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten.
Wichtige Punkte
Verbot für Online-Plattformen, Markt- oder produktbezogene Forschung an Kindern unter 13 Jahren durchzuführen.
Verbot der Durchführung von Marktforschung an Teenagern (über 13 und unter 17 Jahren) ohne nachweisbare elterliche Zustimmung.
Betroffene Plattformen sind solche, die benutzergenerierte Inhalte ermöglichen, Engagement fördern (z. B. durch unendliches Scrollen) und persönliche Daten für Werbung nutzen.
Die Federal Trade Commission (FTC) und die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten sind für die Durchsetzung zuständig; Verstöße gelten als unfaire oder irreführende Geschäftspraktiken.
Das Gesetz schränkt das bestehende COPPA-Gesetz nicht ein.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6273
Sponsor: Rep. Miller-Meeks, Mariannette [R-IA-1]
Startdatum: 2025-11-21